Mendener Zeitung vom 10.03.2010 - Millionenklage für schwerstbehinderten Jungen

Patientenanwalt Stefan Hermann fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen angeblicher Versäumnisse bei Maxims Geburt. Heute knapp Sechsjähriger muss im Kinderzimmer beatmet und künstlich ernährt werden – Medizinischer Dienst sah keine Fehler

Menden/Iserlohn. 1,17 Millionen Euro an Schmerzensgeld und Schadensersatz will der Marler Rechtanwalt und Experte für Arzthaftung Stefan Hermann für den fast sechsjährigen Maxim aus Menden erstreiten. Der Junge ist seit seiner Geburt voll pflegebedürftig, der kann nicht sprechen, nicht laufen, ist blind, geistig voll behindert und muss ständig beatmet werden. Für diesen Zustand sieht der Anwalt das Bethanien-Krankenhaus in Iserlohn in der Verantwortung, weil bei Maxims Geburt 2004 angeblich Fehler gemacht worden seien. Stefan Hermann hatte den Fall bereits im Herbst 2008 bekannt gemacht (wir berichtete), jetzt hat er die Klageschrift beim Landgericht Hagen eingereicht.

Dabei geht es zunächst darum, für seinen kleinen Mandanten Prozesskostenhilfe zu bekommen. Maxims Vater ist Lagerarbeiter, die Mutter zuhause, die Eltern leben mit Maxim und gesunderen jüngeren Zwillingen in einer Fünf-Zimmer- Wohnung. Die Familie pflegt Maxim an Nachmittagen und Abenden selbst, morgens und nachts sind Schwestern eines Pflegedienstes in der Wohnung nahe der Anne-Frank-Schule.

Nachdem die Rechtsschutzversicherung der Familie eine Begleitung des anstehenden Prozesses abgelehnt hat – hierzu läuft noch ein Berufungsverfahren -, könnten die Betroffenen das Geld für den Prozess nicht aufbringen. Um es vom Staat zu bekommen, war die komplette Klageschrift anzufertigen. Das Gericht prüft für die Gewährung der Prozesskostenhilfe jetzt nicht nur die Erfolgsaussichten der Klage, sondern bewertet auch, ob die Höhe der Forderungen berechtigt ist. Die Klageschrift wurde auch der Klinik zugestellt, die die Verwaltungsleitung dort gestern bestätigte. Man könne nichts dagegen tun, wenn jemand Rechtsmittel ausschöpfen wolle, hieß es. Zum Verfahren selbst gab das Krankenhaus keine Stellungnahme ab.

Anwalt Hermann geht indes davon aus, dass es ganz sicher zu einem Verfahren kommen wird, weil nur darin all die Gutachten beauftragt werden können, die letztendlich Schuld oder Unschuld belegen könnten. Dieser Umstand reiche üblicherweise für die Prozesskostenhilfe aus.

Ob es im März 2004 Fehler im Bethanien-Krankenhaus gegeben hat, muss dann das Verfahren zeigen. Wie berichtet, hatte der Medizinische Dienst die Abläufe bei der Geburt auf Anfrage von Maxims Krankenkasse vor Jahren schon einmal untersucht und offenbar keine Fehler gefunden. Anwalt Stefan Hermann dagegen kritisiert, die Klinik habe lange keine künstliche Geburt eingeleitet, nachdem die Fruchtblase um 8 Uhr geplatzt war, aber keine Wehen einsetzten. Erst um 23 Uhr hätte es die ersten Wehen gegeben. In der Nacht habe die Mutter, die dafür das Wahlrecht hat, dann um einen Kaiserschnitt gebeten, doch sei darauf nicht eingegangen worden. Vater und Mutter hätten stattdessen vor der vaginalen Geburt um 14 Uhr viel Zeit ohne Arzt oder Hebamme verbracht – für Hermann sind das „Behandlungsfehler und ein unzureichendes Geburtsmanagement“. Für Maxim und seine Familie will der Marler Jurist jetzt 600 000 Euro Schmerzensgeld, eine Rente auf Lebenszeit in Höhe von 600 Euro monatlich sowie Ersatzleistungen für den Versorgungsmehraufwand und den Verdienstausfall der Eltern erreichen. Die Eltern haben nach eigenen Angaben nicht in erster Linie das Geld im Blick, sondern die damit verbundene Möglichkeit, aus eigener finanzieller Kraft für ihren Jungen das zu kaufen, was er braucht. Bisher hätten sie um die teuren Spezialgeräte, dir ihr Kind benötigt, meist erst mit den Krenkenkassen lange kämpfen müssen.

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Marl Aktuell vom 06.03.2010 - 350.000,00 € für „stille Geburt“ Eltern vertrauen auf Marler Anwalt

Marl/ Münster. Jeromè Elias sollte er heißen, der erste Sohn der 23-jährigen Mandy S. aus Münster. Ein Name, der für Schönheit und Stärke steht. Nur wurde daraus nichts, Jeromè Elias wurde tot geboren. Dabei hatte sich Mandy S. genau an die Anweisungen der Ärzte gehalten. „Nachdem eine Risikoschwangerschaft festgestellt worden war, habe ich mich geschont und jeden Kontrolltermin gewissenhaft wahrgenommen“, sagt die junge Frau. Sämtliche Untersuchungsergebnisse waren normal und die Schwangerschaft verlief ohne Komplikationen. Am 11.09.2009platzte ihre Fruchtblase und sie begab sich in ein Münsteraner Krankenhaus. Dort wurde festgestellt, dass das Fruchtwasser grün verfärbt war, das Kind nicht optimal lag und das CTG auffällig war. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte meiner Mandantin ein Kaiserschnitt angeboten werden müssen, was aber  nicht geschah“ erklärt der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann (44). Stattdessen versuchten es die Ärzte mit einer Geburtszange. „Ein grober Fehler“, meint der Spezialist für Arzthaftung. Denn zum einen habe Mandy S.  nicht in die Verwendung der Zange eingewilligt und zum anderen habe die Lage des Kindes dagegen gesprochen. So musste schließlich doch ein Kaiserschnitt durchgeführt werden. „Zu spät“, so Hermann. Denn die Zeit zwischen dem Entschluss zum Kaiserschnitt und der Entbindung, die sogenannte E-E-Zeit, sei viel zu lang gewesen. So kam es dann zu einer „stillen Geburt“. nachdem die Ärzte 10 Minuten lang vergeblich versucht hatten Jeromè Elias zu reanimieren, konnten sie nur noch den Tod des Kindes feststellen. „Der Eingriff mit der Geburtszangen führte zu Schäden am Kopf und letztlich zum Tod“, erklärte der Patientenanwalt. Jetzt fordert er für die Eltern insgesamt rund 350.000,00 € Schmerzensgeld.  
 

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Waltroper Woche vom 27.02.2010 - Ärztin wird selbst Opfer eines Behandlungsfehlers

Wenn Patienten Opfer von Behandlungsfehlern werden ist das immer tragisch. Wenn eine Zahnärztin von einem Augenarzt falsch beraten wird und dadurch ihre Existenz verliert, ist das bitter. Doch genau so ist es einer Waltroper Zahnärztin ergangen. Als sich bei ihr eine Sehschwäche einstellte, wandte sie sich an einen Recklinghäuser Augenarzt. Dieser riet ihr zu einer Laser-Behandlung und erklärte, es bestünde nicht das geringste Risiko. „Dass Ärzte zuweilen ihre Patienten falsch aufklären ist mir aus meiner täglichen Praxis nur zu bekannt. Dass Ärzte sich aber auch untereinander nicht richtig verständigen ist schon delikat“, meint der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann, der die Zahnärztin vertritt. Dass die Beratung unzutreffend und ein sehr großes Risiko gegeben war, ergibt sich aus dem jetzt eingetretenen Schaden. Die Ärztin ist auf einem Auge blind und wird ihre Praxis schließen müssen, steht jetzt vor dem aus. Ein Millionenschaden. „Wäre sie richtig aufgeklärt worden, so hätte sie sich nicht operieren lassen“, erklärte der Patientenanwalt. Die Krux an der Sache: Das Gericht hat angenommen, dass die Zahnärztin auch für eine Augen-OP ausreichende medizinische Kenntnis habe, um die Risiken zu kennen und wies die Klage zurück. „Ich halte das Ergebnis für falsch. Jeder Patient, auch wenn er selbst Arzt ist, muss so aufgeklärt werden, dass er die Risiken, die er eingeht versteht. Das war hier nicht der Fall“, so Rechtsanwalt Hermann. Als nächstes will der Experte eine Duisburger Klinik in die Verantwortung nehmen, die an der Behandlung beteiligt war und zeigt sich kämpferisch: „Meine Leidenschaft gilt der Hilfe von Patienten. Darum werde ich kämpfen“.
 

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